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Sind Tote immer leichenblass?

Die größten Irrtümer über die Rechtsmedizin

Erschienen am 01.03.2018
Auch erhältlich als:
Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783426788240
Sprache: Deutsch
Umfang: 186 S.
Format (T/L/B): 1.5 x 19 x 12.5 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Michael Tsokos, Deutschlands bekanntester Rechtsmediziner und vielfacher Bestsellerautor, nimmt die bizarrsten Irrtümer über die Rechtsmedizin aufs Korn. Er erläutert die teils groben Fehler und informiert unterhaltsam und spannend zugleich über die Mittel und Methoden der Rechtsmedizin.Werden Mordopfer tatsächlich von den Angehörigen in der Rechtsmedizin identifiziert? Sind Rechtsmediziner wirklich bei der Verhaftung eines Verdächtigen dabei? Nehmen sie gar an der Vernehmung von Zeugen teil? Szenen wie diese gehören zum Standardrepertoire von Fernsehkrimis. Doch mit der Realität haben sie nichts zu tun. Meist handelt es sich um Klischees von Vorgängen im Sektionssaal. Die tatsächlichen Abläufe und die Gründe erläutert Michael Tsokos in diesem Buch. Er entlarvt eingefahrene Klischeebilder und verzerrte Darstellungen der Vorgänge im Obduktionssaal und erteilt nebenbei einen Grundkurs in Rechtsmedizin. Das ist lehrreich und äußerst spannend.Professor Michael Tsokos, Deutschlands bekanntester Rechtsmediziner, nimmt die bizarrsten Irrtümer aufs Korn. Er erläutert die teils groben Fehler und informiert so spannend wie realitätsnah über die Mittel und Methoden der Rechtsmedizin.

Autorenportrait

Michael Tsokos, 1967 in Kiel geboren, ist Professor für Rechtsmedizin und international anerkannter Experte auf dem Gebiet der Forensik. Seit 2007 leitet er die Berliner Rechtsmedizin. Seine Bücher sind allesamt Bestseller und wurden bereits mit hochkarätiger Besetzung verfilmt. Mit dem Schauspieler Jan Josef Liefers ist er seit 2021 regelmäßig in den True-Crime-Formaten "Obduktion" und "Todesrätsel" auf RTLplus zu sehen. Weitere Produktionen sind in Arbeit. Folgen Sie Michael Tsokos auf Instagram: @dr.tsokos

Leseprobe

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Schlagzeile

Deutschlands bekanntester Rechtsmediziner klärt auf